Meine Nachbarschaft: Zum Eschbachsteg
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Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
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Vorlagen
Fitnessecke im Bonifatiuspark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2025, OM 7675 entstanden aus Vorlage: OF 639/12 vom 15.10.2025 Betreff: Fitnessecke im Bonifatiuspark Der Magistrat wird gebeten, im Bonifatiuspark an geeigneter Stelle, das heißt, ohne den Charakter des Parks zu verändern, eine Boulderwand und eine Calisthenics-Anlage für junge Erwachsene und Erwachsene aufzustellen. Begründung: Der Wunsch der Bürger nach Möglichkeiten, im Freien Sport zu treiben, wird immer häufiger geäußert. Wiederholt wurde auch im Ortsbeirat danach gefragt. Auf dem Riedberg bietet sich der Bonifatiuspark für solche Aktivitäten an. Dieser Park ist flächenmäßig so groß, dass ein Areal für solche Einrichtungen und Geräte eingerichtet werden kann. Vor allem der Wunsch nach einer Boulderwand wurde wiederholt geäußert. Im Raum Kalbach-Riedberg gibt es keine Boulderwand für junge Erwachsene und Erwachsene, obwohl dieser Klettersport äußerst beliebt ist. Eine zweite Calisthenics-Anlage in Verbindung mit dieser Boulderwand auf dem Riedberg würde dieses Sportangebot im Bonifatiuspark vervollständigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein
Gefahrlose Nutzung der Rollschuhbahn an der Heinrich-BeckerStraße in Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7581 entstanden aus Vorlage: OF 385/15 vom 04.10.2025 Betreff: Gefahrlose Nutzung der Rollschuhbahn an der Heinrich-Becker-Straße in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, umgehend für eine Überprüfung und Sicherung der Rollschuhbahn an der Heinrich-Becker-Straße in Nieder-Eschbach zu sorgen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Bahn frei von Reißnägeln und anderen gefährlichen Gegenständen genutzt werden kann. Eine gefahrlose Nutzung der Sport- und Freizeitflächen ist im Interesse der gesamten Bevölkerung und insbesondere der Kinder und Jugendlichen, die die Rollschuhbahn aufsuchen. Begründung: Im Bereich der städtischen Rollschuhbahn wurde ein privates Schild angebracht, das auf die mögliche Anwesenheit von Reißnägeln hinweist. Dies stellt eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer dar. Neben dem Risiko von Stürzen können insbesondere Verletzungen an den Füßen und Infektionen entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein
Verkürzung der Leerungsintervalle am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße auf Höhe der Kirche St. Stephanus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7583 entstanden aus Vorlage: OF 387/15 vom 04.10.2025 Betreff: Verkürzung der Leerungsintervalle am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße auf Höhe der Kirche St. Stephanus Der Magistrat wird gebeten, dafür zu Sorge zu tragen, dass die Leerungsintervalle des Abfalleimers an der Bushaltestelle vor der Kirche St. Stephanus verkürzt werden. Begründung: Der dort aufgestellte Abfalleimer ist häufig überfüllt, sodass sich der Müll auf dem Boden verteilt. Dies führt nicht nur zu einem unschönen Erscheinungsbild vor der Kirche, sondern auch zu einer erhöhten Verschmutzung der Umgebung. Durch eine häufigere Leerung könnte das Problem wirksam behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein
Straßenlaternen vollständig erfassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2025, OF 635/12 Betreff: Straßenlaternen vollständig erfassen Die Ortsvorsteherin wird gebeten, folgenden Brief an die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH zu senden: Sehr geehrte Damen und Herren, im Ortsbezirk 12 Kalbach-Riedberg gibt es eine Reihe von Straßenlaternen, die in ihrem Online-Tool zur Störungsmeldung (https://www.srm-rheinmain.de/de/stoerungsmeldung/frankfurt) nicht erfasst sind. Dadurch ist es Bürgerinnen und Bürgern nicht möglich, etwaige Störungen zu melden und somit werden diese Störungen auch nicht oder nur mit großer Verzögerung behoben. Bitte ergänzen Sie daher die folgenden Straßenlaternen und prüfen Sie auch deren Funktion: 1. Auf dem Riedbergplatz vor dem Haus Riedbergplatz 1 (2 Laternen) 2. Vor dem Jugendhaus Riedberg (1 Laterne) 3. An der Friedrich-Karl-Klausing-Straße, zwischen Hausnummer 2-8 und dem Kätcheslachpark (4 Laternen) 4. An allen Fußgängerüberwegen über die Carl-Hermann-Rudloff-Allee: a) östlich der Einmündung Lucy-Hillebrand-Straße (2 Laternen) b) östlich der Einmündung Hans-Poelzig-Straße (2 Laternen) c) östlich des Kreisels Graf-von-Stauffenberg-Allee (2 Laternen) Mit freundlichen Grüßen Ulrike Neißner Ortsvorsteherin Kalbach-Riedberg Begründung: Die genannten Straßenlaternen sind teils seit längerem defekt und ihre Störung kann nicht gemeldet. Hinweise auf diesen Missstand über die Meldeplattform sowie per E-Mail an die SRM waren leider wirkungslos. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 635/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenU2-Verbindung Nieder-Eschbach - Gonzenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2025, OF 390/15 Betreff: U2-Verbindung Nieder-Eschbach - Gonzenheim Die Ausbaumaßnahmen der Linie U2 in Bad Homburg von der Station Gonzenheim zum Bahnhof Bad Homburg stehen an. Die Station Ober-Eschbach soll während der gesamten Bauphase als Endstation der Linie U2 dienen. Dazu wird (wahrscheinlich) ab dem 12.01.2026 mit dem Einbau eines sogenannten Weichentrapezes vor der Station Ober-Eschbach (von Nieder-Eschbach aus) begonnen, Dauer cirka 7 Wochen, in denen auch diese Station nicht anfahrbar sein wird. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: - Wird in der Einbauphase des Weichentrapezes ein Bus-Ersatzverkehr nach Nieder-Eschbach eingerichtet? Von bez. bis zu welcher Haltstelle in Bad Homburg? - Welcher Takt ist dafür vorgesehen? - Werden dazu Gelenkbusse benötigt werden? - Sind die Bushaltestellen an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach (Prager Straße, Deuil-La-Barre-Straße (Berufsverkehr)) für diese zusätzliche Belastung ausgelegt? - Wird evtl. auch über die gesamte Ausbaumaßnahme Gonzenheim - Bahnhof Bad Homburg ein Ersatzverkehr nach Nieder-Eschbach eingerichtet werden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15
Partei: GRÜNE
Weiter lesenPiktogramm Im Weidenfeld/Ecke Leo-Tolstoj-Straße erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7347 entstanden aus Vorlage: OF 370/15 vom 24.07.2025 Betreff: Piktogramm Im Weidenfeld/Ecke Leo-Tolstoj-Straße erneuern Der Magistrat wird gebeten, das Piktogramm auf dem Weg Im Weidenfeld in Nähe der Einmündung der Leo-Tolstoj-Straße zu erneuen. Dieser Weg wird rege genutzt. Begründung: Das Piktogramm ist wegen der intensiven Nutzung stark beschädigt. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1770
Erhalt und Nutzung des Schotterwegs, der von der Deuil-La-Barre-Straße direkt zum Schwimmbad führt, als Rettungsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7353 entstanden aus Vorlage: OF 378/15 vom 19.08.2025 Betreff: Erhalt und Nutzung des Schotterwegs, der von der Deuil-La-Barre-Straße direkt zum Schwimmbad führt, als Rettungsweg Eine ortsansässige Familie hat in Eigeninitiative und Eigenleistung einen Schotterweg geschaffen, der unter anderem über städtische Grundstücke (Flur 1, Flurstücke 564 und 565, sowie Flur 5, Flurstück 637/2) führt. Dieser Weg stellt eine wertvolle infrastrukturelle Ergänzung dar, insbesondere im Hinblick auf seine mögliche Nutzung als Rettungsweg. Der Magistrat wird deshalb darum gebeten, 1. den angelegten Schotterweg, der von der Deuil-La-Barre-Straße direkt zum Schwimmbad führt, zu erhalten, 2. diesen Weg offiziell als Rettungsweg für Einsatzfahrzeuge zum Schwimmbad, zum Sportplatz und zu den Tennisplätzen anzuerkennen und freizugeben und 3. die rechtliche und bauliche Absicherung dieses Weges sicherzustellen. Begründung: Bei größeren Veranstaltungen im Schwimmbad und auf den Sportstätten (Sportplatz und Tennisplätze) an der Heinrich-Becker-Straße ist der dort vorhandene Rettungsweg regelmäßig zugeparkt oder nicht frei zugänglich, was im Ernstfall zu erheblichen Verzögerungen für Rettungskräfte führen kann. Die Nutzung des alternativ bereits bestehenden Schotterwegs würde eine zuverlässige Zufahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge sicherstellen. Darüber hinaus würde sie die Anwohnerinnen und Anwohner der Heinrich-Becker-Straße 19 und 20 deutlich entlasten, da weniger Durchfahrtsverkehr und Blockaden vor ihren Grundstücken zu erwarten wären. Der Schotterweg ist bereits vorhanden, verkehrstauglich und würde ohne größeren finanziellen oder baulichen Aufwand eine wichtige Funktion übernehmen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein
Verkehrssicherheit auf dem Fußweg Deuil-La-Barre Straße herstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7354 entstanden aus Vorlage: OF 379/15 vom 19.08.2025 Betreff: Verkehrssicherheit auf dem Fußweg Deuil-La-Barre Straße herstellen Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die ungenutzten Baumscheiben des Gehwegs vor der Deuil-La-Barre-Straße 61 bis 63 (frühere Filiale der Frankfurter Sparkasse) keine gefährlichen Stolperfallen mehr darstellen. Begründung: Die kranken Bäume sind mittlerweile entfernt worden, die hochstehenden Baumscheiben aus Eisen aber nicht. Foto: privat Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein
Maßnahmen gegen die Verunreinigung durch Busse an dem Bushalteplatz an der DeuilLaBarreStraße in Höhe der Kirche St. Stephanus durch Ölflecken o. Ä.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7038 entstanden aus Vorlage: OF 362/15 vom 07.05.2025 Betreff: Maßnahmen gegen die Verunreinigung durch Busse an dem Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus durch Ölflecken o. Ä. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass wartende Busse an dem Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus keine Verunreinigungen (wie auslaufendes Öl o. Ä.) hinterlassen, insofern die Ursache für die Ölflecken zu ermitteln, insbesondere ob es sich um technische Defekte an den Fahrzeugen handelt und geeignete Wartungs- und Kontrollmaßnahmen einzuführen oder zu intensivieren, um derartige Leckagen zu vermeiden. Begründung: Der Bushalteplatz besteht an dieser Stelle noch nicht lange und ist schon durch Ölrückstände o. Ä. auf dem Boden verunreinigt. Diese Ölflecken stellen eine nicht unerhebliche Umweltbelastung dar, die zeitnah abgestellt werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1483
Maßnahmen gegen unzumutbares Verhalten von Busfahrern am Bushalteplatz an der DeuilLaBarreStraße in Höhe der Kirche St. Stephanus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7037 entstanden aus Vorlage: OF 361/15 vom 07.05.2025 Betreff: Maßnahmen gegen unzumutbares Verhalten von Busfahrern am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Busfahrer der Linie HG 8 am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus nicht weiterhin ihre Notdurft in der Öffentlichkeit verrichten, insbesondere nicht an der Wand der katholischen Kirche oder im angrenzenden Gebüsch vor dem Kirchengebäude. Insofern könnte auch die Möglichkeit geprüft werden, mit der sich in der Nähe befindlichen Tankstelle zu vereinbaren, dass die dort befindliche Toilette genutzt werden kann. Die Busunternehmen sind auf jeden Fall auf die Problematik hinzuweisen und sollen zur Disziplin ihrer Fahrer angehalten werden. Begründung: In den letzten Monaten wurde wiederholt beobachtet, dass Busfahrer am genannten Haltepunkt aussteigen und ihre Notdurft - insbesondere das Urinieren - offen aus dem Bus heraus an der Kirchenwand oder in das Gebüsch vor der Kirche verrichten. Dieses Verhalten ist nicht nur unhygienisch und respektlos gegenüber dem sakralen Ort, sondern stellt auch eine Belästigung der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Besucherinnen und Besucher des Stadtteils dar. Zudem wirkt es sich negativ auf das Ortsbild aus und könnte langfristig die Substanz des Kirchengebäudes schädigen. Auch aus Gründen des öffentlichen Anstands und der Wahrung des sozialen Miteinanders sollte diesem Verhalten Einhalt geboten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1484
Wilde Sperrmüllablagerungen in der Siedlung der Nassauischen Heimstätte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6510 entstanden aus Vorlage: OF 352/15 vom 29.01.2025 Betreff: Wilde Sperrmüllablagerungen in der Siedlung der Nassauischen Heimstätte Der Magistrat wird gebeten, Kontakt zur Nassauischen Heimstätte zwecks Suche nach Lösungen, die der Vermeidung und/oder Reduzierung wilder Müllablagerungen dienlich sind, aufzunehmen. Begründung: Die Siedlung der Nassauischen Heimstätte, eingerahmt von der Deuil-La-Barre-Straße, Albert-Schweitzer-Straße und Görlitzer Straße, erfährt seit einigen Jahren zunehmende Vermüllung. Schon wenige Tage nach erfolgter Sperrmüllabfuhr, in diesem Falle kurz vor Weihnachten, waren die Grünanlagen schon wieder vermüllt (siehe Foto). Bewohner anderer Häuser beklagen sich über den stetig verwahrlosten Anblick. Vielleicht können Rundschreiben an die Mieter, Hinweisschilder an den Abladestellen und Kontrollen oder Einhausungen für Sperrmüll Lösungsansätze sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 682 Aktenzeichen: 91-21
U-BahnÜbergang Deuil-La-Barre-Straße leiser gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2025, OF 350/15 Betreff: U-Bahn-Übergang Deuil-La-Barre-Straße leiser gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob es technische Möglichkeiten zur Reduzierung der U-Bahn-Fahrgeräusche beim Überfahren der "Deuil-La-Barre-Str." gibt. Begründung: Beim Überfahren der Straßenquerung entsteht eine Geräuschkulisse, die es so laut früher (subjektiv gesehen) nicht gegeben hat. Besonders abfahrende Züge aus der Haltestelle Richtung "Bonames" rattern und lärmen derart laut, dass an der Schranke wartende Personen buchstäblich ihr eigenes Wort nicht verstehen. Dortige Anwohner beklagen, besonders in den Abend- und Nachtstunden, diese störenden Geräusche. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1124 2025 Die Vorlage OF 350/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesen(Schul-)Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2024, OF 339/15 Betreff: (Schul-)Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach Das westlich, bereits existierende Ende des neuen Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach ist an der Einmündung in die Deuil-La-Barre-Straße recht steil. Aus Richtung Nieder-Erlenbach kommende Radfahrende müssen im unteren Teil und bei der Fahrt um die Kurve auf den Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße sowie bei der Überquerung der Deuil-La-Barre-Straße äußerste Vorsicht walten lassen. Es ist zu befürchten, dass dies nicht immer gelingt und Radfahrende unfreiwillig mit zu hoher Geschwindigkeit auf die Deuil-La-Barre-Straße fahren. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten welche Möglichkeiten zur Entschärfung des westlichen Endes des Radweges im genannten unteren Teil und der Einbiegung auf den Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße besonders für aus Nieder-Erlenbach kommende Radfahrende es gibt. Wie ist eine gefahrfreie Querung der Deuil-La-Barre-Straße an dieser Stelle vorgesehen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1068 2024 Die Vorlage OF 339/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 5 CDU und 1 BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEinführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2024, OM 6016 entstanden aus Vorlage: OF 330/15 vom 15.10.2024 Betreff: Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg Der Ortsbeirat bemüht sich bereits seit Jahren um eine Ausweisung des Streckenabschnitts der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg als Tempo-30-Zone oder zumindest um eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. Bisher wurde dies jedoch mit Hinweis auf den Status der Homburger Landstraße als Landesstraße verweigert. Die Straßenverkehrsordnung wurde aktuell jedoch derart geändert, dass es den Kommunen erleichtert ist, Tempo-30-Zonen auszuweisen - bei "hochfrequentierten Schulwegen", explizit auch auf Wegen zu Schulen, und - auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiteren Vorfahrtsstraßen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, baldmöglichst den Streckenabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg entweder der Tempo-30-Zone Nieder-Eschbach (Ortskern) zuzufügen oder als eigenständige Tempo-30-Zone auszuweisen. Minimal soll das Tempo in diesem Bereich auf Tempo 30 begrenzt werden. Begründung: Im Baugebiet Nieder-Eschbach westlich der Homburger Landstraße wohnen viele junge Familien mit entsprechend vielen Kinder im (grund-)schulpflichtigen Alter. Gerade in den hochfrequentierten morgendlichen Verkehrszeiten müssen diese zum Besuch der Michael-Grzimek-Schule die Homburger Landstraße überqueren. Auch ein Teil der älteren Kinder, die die weiterführende Otto-Hahn-Schule besuchen, muss die Straße queren. Aber auch für Erwachsene und besonders für in der Mobilität eingeschränkte Personen ist eine Begrenzung auf Tempo 30 eine erhebliche Erleichterung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 766 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1
Entwicklung eines Verkehrskonzeptes rund um das Sportgelände und das Schwimmbad in NiederEschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5763 entstanden aus Vorlage: OF 319/15 vom 18.06.2024 Betreff: Entwicklung eines Verkehrskonzeptes rund um das Sportgelände und das Schwimmbad in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird aufgefordert, ein Verkehrskonzept rund um das Schwimmbad und das Sportgelände an der Heinrich-Becker-Straße zu entwickeln, das die Interessen der Anwohner und der Besucher gleichermaßen berücksichtigt. Hierbei soll insbesondere ein Augenmerk auf die Rettungsdienste gelegt werden, für die ein Durchkommen an hochfrequentierten Tagen kaum bis gar nicht möglich ist. Der Ortsbeirat soll in eine solche Planung einbezogen werden. Begründung: Das Sportgelände und das Schwimmbad in Nieder-Eschbach an der Heinrich-Becker-Straße erfreuen sich großer Beliebtheit. Allerdings kommt bei Veranstaltungen und an heißen Sommertagen der Verkehr in der Straße teilweise komplett zum Erliegen. Die Heinrich-Becker-Straße ist in beide Richtungen befahrbar, was kein Problem wäre, wenn an solchen Tagen mit Autos nicht auf der Seite des Bachlaufs alles zugeparkt würde. Entgegenkommende Fahrzeuge können dadurch nicht mehr ausweichen, sodass der Verkehr in beide Richtungen zum Erliegen kommt. Auch für Rettungsfahrzeuge ist dann kein Durchkommen mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2097 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beseitigung der Schotterbank im Eschbach unter der Brücke an der DeuilLaBarreStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5597 entstanden aus Vorlage: OF 314/15 vom 22.05.2024 Betreff: Beseitigung der Schotterbank im Eschbach unter der Brücke an der Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten, unter der Brücke an der Deuil-La-Barre- Straße die Schotterbank im Eschbach zu beseitigen. Begründung: Durch das Hochwasser am 02.05.2024 hat sich durch das vom Eschbach mitgeführte Geschiebe (Geröll, Kies und Sand) unter der Brücke an der Deuil-La-Barre-Straße eine Schotterbank gebildet, die den Abfluss des Eschbachs hemmt. Bei einem weiteren Hochwasserereignis kann diese Schotterbank die Wahrscheinlichkeit für ein Übertreten des Eschbachs und damit einhergehende Schäden erhöhen. Die Schotterbank muss daher beseitigt werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1805 Beratung im Ortsbeirat: 15
Haushalt 2024/2024 Baukostenzuschuss für den Ausbau und Innenausbau der zweiten Dachhälfte der Ausbildungs- und Rettungsstation der DLRG NiederEschbach e. V.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 302/15 Betreff: Haushalt 2024/2024 Baukostenzuschuss für den Ausbau und Innenausbau der zweiten Dachhälfte der Ausbildungs- und Rettungsstation der DLRG Nieder-Eschbach e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Baukostenzuschuss in Höhe von EUR 20.000 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Jahre 2024 für den Ausbau und Innenausbau der zweiten Dachhälfte der Ausbildungs- und Rettungsstation der DLRG Nieder-Eschbach e.V. -anliegend in der Heinrich-Becker-Straße auf dem Sportgelände neben dem Freibad Nieder-Eschbach- zu gewähren, um die Ausbildungstätigkeit von Nichtschwimmern zu Schwimmern, von Schwimmern zu Rettungsschwimmern zu unterstützen sowie die Ausbildungstätigkeiten für Helfer im Katastrophenschutz der Stadt Frankfurt weiterhin sicherzustellen. Durch den Ausbau und Innenausbau der zweiten Dachhälfte wird u.a. ein Ausbildungsraum (80 qm) geschaffen, der den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften entspricht und für Ausbildungstätigkeit extern und intern für die DLRG Nieder-Eschbach e.V. als auch für den DLRG Bezirk Frankfurt am Main e.V. genutzt werden kann. Sollten im laufenden Jahr 2024 nicht ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, sind diese im Jahr 2025 bereitzustellen. Die DLRG Nieder-Eschbach e.V. als gemeinnütziger Verein kann dieses große Bauprojekt finanziell nicht ohne zusätzliche Unterstützung stemmen. Begründung: Die DLRG Ortsgruppe Nieder-Eschbach e.V. wurde 1969 gegründet und ist somit seit 55 Jahren in Nieder-Eschbach für die Ausbildung von Kindern zu guten und sicheren Schwimmern und Erwachsene zu guten Schwimmern und Rettungsschwimmern tätig. Aktuell betrachtet sie 606 aktive und passive Mitglieder als stabile Basis für ihre Arbeit. Weiterhin betreut sie seit vielen Jahren das Freibad Nieder-Eschbach im Rahmen der Wasseraufsicht für die Bäderbetriebe Frankfurt als Dienstleister und hat somit zum Erhalt des Freibades beigetragen. Die Wasseraufsicht wird schon mehr als 20 Jahre von der DLRG Nieder-Eschbach e.V. gestellt. Weiterhin bietet die DLRG Nieder-Eschbach e.V. Anfänger- und Rettungsschwimmkurse an und veranstaltet für Kinder und Jugendliche zweimal in der Woche ein Schwimmtraining. Wenn das Freibad im Winter nicht mehr zur Verfügung steht, wird ein Ausbildungsangebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in der Ausbildung- und Rettungsstation angeboten. Zusätzlich wird auch Ausbildung in Erster Hilfe angeboten, im vergangenen Jahr wurden über 300 Teilnehmer ausgebildet. Neben der Ausbildung sind in der Ausbildungs- und Rettungsstation das gesamte Ausbildungsmaterial, die Verwaltung und alle Einsatzmittel untergebracht. Neben einem Einsatzfahrzeug ist noch ein weiteres Einsatzfahrzeug des DLRG Bezirks Frankfurt am Main e.V. dort untergebracht. Das Fahrzeug ist für die Strömungsrettung ausgestattet und kommt häufig mit Einsatzkräften aus Nieder-Eschbach an der Nidda oder am Main zum Einsatz. Wegen des schlechten baulichen Zustandes der bisherigen zweiten Dachhälfte und wegen des zusätzlichen Platzbedarfes muss der lange geplante Dachausbau nun vorangetrieben werden. Es wird ein großer geräumiger Ausbildungsraum (ca. 80 qm) geschaffen, wo neben interner Ausbildung auch Ausbildungen für den DLRG Bezirk Frankfurt am Main sowie für Berufsgenossenschaftliche Erste - Hilfe - Kurse stattfinden werden. Zudem werden in diesem Raum dann auch die nach Satzung der DLRG erforderlichen Versammlungen der Ortsgruppe stattfinden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 302/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 67 2024 Die Vorlage OF 302/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenStraßeneinmündung sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5241 entstanden aus Vorlage: OF 299/15 vom 22.02.2024 Betreff: Straßeneinmündung sicherer gestalten Der Magistrat wird beauftragt, den Fünf-Meter-Bereich der Einmündung Albert-Schweitzer-Straße in die Deuil-La-Barre-Straße durch z. B. Parkwinkel, Schraffierung oder andere geeignete Maßnahmen deutlicher kenntlich zu machen. Begründung: Der Fünf-Meter-Bereich an dieser stärker befahrenen Kreuzung ist häufig zugeparkt, teilweise durch einen Kastenwagen verstellt, was wegen der Größe des Fahrzeugs zur Unübersichtlichkeit und Gefährdung von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern führt. Vorwiegend sind die Verstöße abends, nachts und an Wochenenden zu beobachten, wenn das Ordnungsamt nicht einschreitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1216 Aktenzeichen: 32-1
Schließzeiten der Schranken in Nieder-Eschbach und Bonames verringern
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2024, OF 298/15 Betreff: Schließzeiten der Schranken in Nieder-Eschbach und Bonames verringern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob es durch Sensibilisierung der U-Bahn-Fahrer möglich ist die Schließzeiten der Schranken in der "Deuil-La-Barre-Straße" und "Homburger-Landstraße" auf die nötige Mindestzeit zu reduzieren. Begründung: Seitens verschiedener aufmerksamer Bürger wurde berichtet, dass einige Fahrer, die ihre Fahrt in "Nieder-Eschbach" beginnen, sehr früh ihren Fahrweg "frei schlüsseln", was zu unnötigen langen Schließzeiten der Schrankenanlage dort führt. Des Weiteren wurde berichtet, dass einzelne Fahrten auf der Strecke nach "Bonames" nicht mit den üblichen 70 km/h, sondern deutlich langsamer gefahren werden. Auch das führt zu unnötig langen Schließzeiten der Schrankenanlage in "Bonames". In beiden Fällen wird der Individualverkehr inkl. der Buslinien unnötig ausgebremst. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 08.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 298/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 CDU, 4 GRÜNE und SPD gegen 2 CDU, 1 GRÜNE, BFF und FDP (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenVerkehrssicherheit Fußweg DeuilLaBarre-Straße herstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2024, OM 5100 entstanden aus Vorlage: OF 286/15 vom 01.02.2024 Betreff: Verkehrssicherheit Fußweg Deuil-La-Barre-Straße herstellen Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Löcher und Stolperfallen des Gehwegs vor den Hausnummern 61 bis 63 der Deuil-La-Barre-Straße (frühere Filiale der Frankfurter Sparkasse) zu beseitigen und die verursachenden, offensichtlich abgestorbenen Bäume ersatzlos zu entfernen. Begründung: Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass sich die dort auf engstem Raum gepflanzten Bäume nicht richtig entwickeln können, ihre Wurzeln die Baumscheiben angehoben haben und das Verbundpflaster unterhöhlt wurde. Es besteht nach dem Dafürhalten des Ortsbeirates akute Unfallgefahr. Da der benannte Gehweg für Bäume zu schmal ist, bittet der Ortsbeirat von Ersatzpflanzungen abzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1217
Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4980 entstanden aus Vorlage: OF 282/15 vom 19.12.2023 Betreff: Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Einfahrt in die Straße Urseler Weg, von der Homburger Landstraße kommend in Richtung Osten zur Straße Alt-Niedereschbach, für den Schwerverkehr mit dem Verkehrszeichen Nr. 253 oder Nr. 266 (Verbot für Kfz über zehn Meter Länge) gesperrt werden kann. Ein Zusatzschild (1020-30) "Anlieger frei" soll der Ver- und Entsorgung und dem ÖPNV dienen. Begründung: Die Straße Alt-Niedereschbach, in die der Urseler Weg mündet, beschreibt im alten Ortskern einen engen 90-Grad-Bogen, in dem sich immer wieder ortsunkundige Sattelzugführer (40-Tonner) festfahren (mit Beschädigungen von privaten Hoftoren und Hausfassaden). An der südlichen Einfahrt in die Straße Alt-Niedereschbach, von der Deuil-La-Barre-Straße kommend, sind die Verkehrszeichen Nr. 253 mit dem Zusatzzeichen (1020-30) "Anlieger frei" verbaut. Aus westlicher Richtung (Homburger Landstraße) fehlt eine Beschilderung. Da es aus dem Urseler Weg und Alt-Niedereschbach keine geeignete Möglichkeit gibt, diese Engstelle anderweitig zu umfahren (Sackgassen, enge und kurvige Wohngebietsstraßen, entgegenkommende Linienbusse, Kindergärten und Schulen), sollten Lkw-Führer schon vor der Einfahrt in das Gebiet informiert und gewarnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1118 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1
Ausweisung der Straße Alt-Niedereschbach als „Anlieger frei“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4683 entstanden aus Vorlage: OF 264/15 vom 05.10.2023 Betreff: Ausweisung der Straße Alt-Niedereschbach als "Anlieger frei" Der Magistrat wird gebeten, die Straße Alt-Niedereschbach zwischen den Hausnummern 60 und 30 als "Anlieger frei" mit " Radfahrerinnen und Radfahrer frei" auszuweisen. Begründung: Wiederholt haben sich Anwohnerinnen und Anwohner darüber beschwert, dass sich Lkws in der Biegung der Straße Alt-Niedereschbach festgefahren haben. Dies führte in der Konsequenz mehrmals zu Schäden an Immobilien (insbesondere Hausnummer 34) und zu Parkschäden. Zudem behindert es die Durchfahrt für Auto- und Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer. Weiterhin ist gerade diese Biegung der Straße aufgrund der schlechten Einsehbarkeit und des hohen Radverkehrsaufkommens ein Risiko für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Mit einem "Anlieger frei"-Schild können sowohl Lkws mit Lieferungen für Anwohnerinnen und Anwohner, die Müllabfuhr, Besucherinnen sowie Besucher und Kundinnen bzw. Kunden der diversen Geschäfte die Straße nutzen, während gleichzeitig Eigentum und Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer geschützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 394 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1
Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der DeuilLaBarreStraße aus Richtung HGOberErlenbach vornehmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4459 entstanden aus Vorlage: OF 260/15 vom 31.08.2023 Betreff: Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der Deuil-La-Barre-Straße aus Richtung HG-Ober-Erlenbach vornehmen Der Magistrat wird gebeten, in der Deuil-La-Barre-Straße aus Richtung HG-Ober-Erlenbach kommend schon 300 Meter vor dem Ortseingangsschild Nieder-Eschbach die zurzeit erlaubten 70 km/h auf 50 km/h zu begrenzen. Begründung: 300 Meter vor dem Ortseingang steht das Schild "Vorsicht Schleudergefahr" (siehe Foto). Ab da geht es in eine abschüssige Rechtskurve, in die nach 200 Metern rechts ein landwirtschaftlicher Weg, kaum vorher erkennbar, einmündet. An dieser Stelle kam es in Vergangenheit zu mindestens einem polizeilich aufgenommenen Unfall. Bei einer vor der Kurve beschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h wird nicht nur die benannte Strecke sicherer, sondern auch die 30er-Zone unmittelbar nach der Ortseinfahrt eher akzeptiert. An dem schon vorhandenen Mast könnte das Schild kostengünstig installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2023, ST 2333 Aktenzeichen: 32-1
Container am Sportplatz zusammenstellen, um Parkplätze zu gewinnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4122 entstanden aus Vorlage: OF 234/15 vom 31.05.2023 Betreff: Container am Sportplatz zusammenstellen, um Parkplätze zu gewinnen Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass auf dem Parkplatz der Bezirksportanlage Nieder-Eschbach an der Heinrich-Becker-Straße der Kleider- und Schuhcontainer sowie die Glascontainer so zusammengestellt werden, dass höchstens zwei Parkplätze belegt werden, anstatt wie auf dem Bild zu erkennen, vier Parkplätze. Begründung: Die Parkmöglichkeiten, insbesondere in den Sommermonaten, wenn das Schwimmbad geöffnet ist, sind knapp. Durch das Verstellen der Container könnten zwei Parkplätze geschaffen werden und es würde sich ein geordnetes Bild ergeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2229 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 15 am 20.10.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3
Ausweisung von Insektenwiesen und -habitaten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2023, OM 3875 entstanden aus Vorlage: OF 231/15 vom 11.04.2023 Betreff: Ausweisung von Insektenwiesen und -habitaten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anlegung und Ausweisung von Insektenwiesen und anderen geeigneten -habitaten möglich ist. Folgende Flächen, sofern in öffentlicher Hand, erscheinen denkbar: die Wiesenfläche zwischen Urseler Weg und Tannenweg; Teile der Parkanlage entlang Am Lehenweg; zwischen Urseler Weg und Züricher Straße; zwischen Homburger Landstraße und Berner Straße; die Wiesenstreifen entlang des Eschbachs, des Mühlgrabens und des Taunengrabens; der Pfingstwald; die Seitenstreifen der Homburger Landstraße; Rasenanlagen entlang der Deuil-La-Barre-Straße oder weitere von fachlichen Stellen als infrage kommende ungenutzte Grünflächen. Im Falle einer Eignung wird der Magistrat gebeten, die Anlegung dieser Wiesen sowie ihre Ausweisung durch das Aufstellen entsprechender Schilder in Auftrag zu geben. Begründung: Aufgrund des voranschreitenden Insektensterbens in Deutschland (festgestellt etwa durch die Krefelder Studie), welches die Artenvielfalt nachhaltig reduzieren kann, sind Gegenmaßnahmen dringend erforderlich. Da der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch Landwirte zur vielfachen Reduktion von Refugien für Insekten führt, sind nicht bewirtschaftete Flächen notwendig, um die Artenvielfalt zu fördern. Da das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt insektenfreundliche Projekte fördert und der Stadtrand aufgrund von mehr unbebauten Flächen besonders geeignet scheint, kann sich die Anlegung von geeigneten Flächen im Stadtteil sinnvoll auswirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1625
Installierung von einer oder mehreren E-Ladesäulen für Autos
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3703 entstanden aus Vorlage: OF 219/15 vom 27.02.2023 Betreff: Installierung von einer oder mehreren E-Ladesäulen für Autos Der Magistrat wird gebeten, die Installierung von einer oder mehreren Ladesäulen für E-Autos in Nieder-Eschbach nach Prüfung der Örtlichkeiten zu veranlassen. Der Ortsbeirat schlägt die folgenden Plätze vor: den großen Parkplatz an der Deuil-La-Barre-Straße, den Taxistand an der Prager Straße sowie den Friedhof Nieder- Eschbach. Begründung: Aktuell müssen E-Auto-Besitzerinnen und -besitzer zu den örtlichen Discountern oder zu IKEA ausweichen, um ihre E-Autos aufzuladen. Das Straßenverkehrsamt hat die Ortsbeiräte in den jeweiligen Stadtteilen um Benennung von Arealen und Plätzen für Ladestationen gebeten. Um den Ausbau von E-Mobilität attraktiver zu gestalten, sollten in allen Stadtteilen gut erreichbare Ladestationen vorhanden sein. Über eine kurzfristige Rückmeldung und eine Besichtigung der Örtlichkeiten würde sich der Ortsbeirat freuen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1463 Beratung im Ortsbeirat: 15
Behindertengerechter Übergang Deuil-La-Barre-Straße - Rudolf-Breitscheid-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2023, OF 222/15 Betreff: Behindertengerechter Übergang Deuil-La-Barre-Straße - Rudolf-Breitscheid-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den vom Amt vorgelegten Entwurf eines Behindertengerechten Übergangs an der Kreuzung Deuil-La-Barre Straße - Rudolf Breitscheid Straße zu überarbeiten und nach den Vorschlägen des Ortsbeirats zu ergänzen: 1. Das Verkehrsschild auf der dem Darmstädter Hof zugewandten Seite der Kreuzung muss versetzt werden, damit Rollstuhlfahrer, Personen mit Rollator oder Kinderwagen diese Stelle ohne Behinderung passieren können.(s. Pfeil) 2. Der in unmittelbarer Nähe befindliche Übergang an der Ampel muss mit taktilen (tastbaren) Bodenleitsystemen versehen werden. (s. X) 3. Mit einem solchen Leitsystem ist ein Übergang über den Nieder-Eschbacher Stadtweg an der o.g. Kreuzung zu gestalten. (s. gepunktete Linie) Begründung: ... erübrigt sich ... Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 222/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWarnschilder am Parkplatz zum Sportplatz und Schwimmbad an der HeinrichBeckerStraße, die auf eine mögliche Überflutung hinweisen, aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2023, OM 3574 entstanden aus Vorlage: OF 212/15 vom 31.01.2023 Betreff: Warnschilder am Parkplatz zum Sportplatz und Schwimmbad an der Heinrich-Becker-Straße, die auf eine mögliche Überflutung hinweisen, aufstellen Der Magistrat wird gebeten, Warnschilder im Bereich des Parkplatzes am Sportplatz und am Schwimmbad an der Heinrich-Becker-Straße aufzustellen, die die Besucherinnen und Besucher darauf hinweisen und davor warnen, dass es bei Hochwasser zur Überflutung des Bereichs kommen kann. Begründung: Das Thema Hochwasser beschäftigt den Ortsbeirat schon viele Jahre immer wieder. Durch den Klimawandel verstärkt sich das Problem jedoch zunehmend. Das Wasser sammelt sich aus dem Taunus und Bad Homburg und fließt bei Regen fast wasserfallartig durch den Stadtteil. Innerhalb sehr kurzer Zeit kommt es dann zur Überflutung. Geparkte Fahrzeuge können bei Hochwasser volllaufen. Davor sollten die Menschen gewarnt werden. Nieder-Eschbacher Bürgerinnen und Bürgern ist das Problem der Überflutung des Parkplatzes am Sportplatz und Schwimmbad weitestgehend bekannt. Allerdings besuchen auch Menschen den Sportplatz und das Schwimmbad, denen die Problematik nicht bekannt ist. Diese sollten davor gewarnt werden, dass ihre Autos bei Hochwasser dort besser nicht stehen sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1312 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 111 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66-7
Umwidmung der Deuil-La-BarreStraße von einer Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3395 entstanden aus Vorlage: OF 203/15 vom 29.12.2022 Betreff: Umwidmung der Deuil-La-Barre-Straße von einer Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße Vorgang: OM 2521/22 OBR 15; ST 2605/22 Der Magistrat wird gebeten, sich für die Umwidmung der Deuil-La-Barre- Straße zwischen dem Ortseingang und Ortsausgang Nieder-Eschbachs von eine Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße einzusetzen. Begründung: Gemeindestraßen sind Straßen, die überwiegend dem örtlichen Verkehr dienen. Der Anregung des Ortsbeirats auf Reduzierung des Durchgangsverkehrs ist mit der Begründung widersprochen worden, dass es sich bei der Straße um eine Straßenverbindung handelt, die als Kreisstraße K 871 gewidmet ist und nach Netzbedeutung und Widmungszweck "vorwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen und kreisfreien Städten, dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Kreises oder dem unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege (§ 3 Absatz 1 Ziffer 2 Hessisches Straßengesetz)" diene. Dies ist nicht mehr zeitgemäß. Bei der Deuil-La-Barre-Straße handelt es sich faktisch um eine Gemeindestraße, die durch einen, mittlerweile dicht besiedelten, Stadtteil führt. Weitere Baugebiete sind bereits ausgewiesen, weshalb mit weiterem zufließenden Verkehr aus den Seitenstraßen zu rechnen ist. Die Forderungen des Ortsbeirats, ein Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden zu entwickeln, wurden bislang abgelehnt. Es wird Zeit, dass der Magistrat sich der Problematik annimmt und den Lösungsvorschlägen des Ortsbeirats zur Verhinderung des Verkehrschaos in den Stoßzeiten nähertritt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.07.2022, OM 2521 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2605 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1102 Aktenzeichen: 32-1
Regelmäßige Kontrollen am Parkplatz/Deuil-La-Barre-Straße wegen Dauerparkern aus den Nachbargemeinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3398 entstanden aus Vorlage: OF 206/15 vom 04.01.2023 Betreff: Regelmäßige Kontrollen am Parkplatz/Deuil-La-Barre-Straße wegen Dauerparkern aus den Nachbargemeinden Der Magistrat wird gebeten, in Nieder-Eschbach am Parkplatz an der Deuil-La-Barre-Straße häufiger bzw. überhaupt zu kontrollieren. Die Parkzone auf der rechten Seite ist für Kurzparker angelegt, wird aber häufig von Dauerparkern belegt. An den Werktagen wird der Parkplatz von Pendlern aus den Nachbargemeinden sehr intensiv genutzt. Parkscheiben werden so gut wie nie benutzt und Fahrzeuge stehen in der Kurzparkzone bis zu neun Stunden. Da an dieser Stelle nie kontrolliert wird, wird dies auch von den Pendlern mit einer Selbstverständlichkeit genutzt. Begründung: Diese markierte Parkzone soll gemäß dem gut sichtbaren Schild bspw. für Einkäufe, einen Besuch bei der örtlichen Bank, aber insgesamt nur für einen kurzen Aufenthalt von einer Stunde genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1105 Aktenzeichen: 32-1
Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3041 entstanden aus Vorlage: OF 190/15 vom 18.10.2022 Betreff: Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, mit der Geschäftsführung der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH in Verbindung zu treten, um zu erreichen, dass die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung in Alt-Niedereschbach weiterhin ehrenamtlich erfolgen kann. Begründung: Seit vielen Jahren erfolgt die Anbringung, Demontage, Wartung und Einlagerung der Weihnachtsbeleuchtung in Nieder-Eschbach durch den Vereinsring. Das Tochterunternehmen der Mainova hat den Vereinsring angeschrieben und diese Möglichkeit für die Zukunft untersagt. Die Montage soll nur noch gegen Rechnungsstellung durch die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH erfolgen. Ein Anfang September vom Vereinsring angefragtes Angebot zur Höhe der dann anfallenden zusätzlichen Kosten wurde jedoch bisher nicht beantwortet. Diese Ankündigung schränkt ehrenamtliches Engagement ein und erzeugt hohe Kosten, für die in den Stadtteilen keinerlei Mittel vorhanden sind. Unabhängig davon, ob wegen der Versorgungskrise in diesem Jahr Beleuchtungen angebracht werden, muss für die Zukunft sichergestellt sein, dass die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung weiterhin ehrenamtlich erfolgen kann. Alternativ sollte eine komplette Finanzierung durch Haushaltsmittel der Stadt Frankfurt erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.02.2024, OF 296/15 Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5240 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 3 Antrag vom 29.01.2025, OF 347/15 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6507 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 28.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 15 am 20.10.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 15 am 01.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 15 am 08.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 15 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7: Wann kommen die Drängelgitter? Vorschriftskonforme Montage des Pfostens
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3042 entstanden aus Vorlage: OF 192/15 vom 19.10.2022 Betreff: Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7: Wann kommen die Drängelgitter? Vorschriftskonforme Montage des Pfostens Vorgang: OM 1146/21 OBR 15; ST 643/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. mitzuteilen, wann die dringend benötigten Drängelgitter, deren Montage für das zweite Quartal 2022 angekündigt war, montiert werden; 2. die Einbetonierung des Pfostens in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Rettungswagen etc.) zu beseitigen und eine vorschriftskonforme Befestigung des Pfostens vorzunehmen. Bei Montage der Drängelgitter (Ziffer 1.) mag die Beseitigung des Pfostens geprüft und ggf. vorgenommen werden. Begründung: 1. Es wird Bezug auf die Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 643, genommen. Nach wie vor bedeutet die ungehinderte Durchfahrt der Fahrradfahrer eine hohe Gefahr für Leib und Leben der Fußgänger und insbesondere der Anwohner, die bei Verlassen ihres Anwesens sich unmittelbar auf dem Durchfahrtsweg befinden. 2. Der Pfosten ist einbetoniert. Kürzlich musste deswegen ein Krankenwagen, der von der Straße Alt-Niedereschbach kam, umkehren, um von der anderen Seite zum Einsatzort in die Leo-Tolstoj-Straße einzufahren. Der Umweg dürfte einige Minuten gekostet haben. Im Einsatzfall ist die ungehinderte Durchfahrt an dieser Stelle dringend notwendig. Sofern die Drängelgitter nach Ziffer 1. endlich montiert werden, ist die weitere Funktion des Pfostens nicht ersichtlich. Quelle: Petra Kielmann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1146 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 643 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 521 Aktenzeichen: 66-0
Gehweg an der Ladenzeile Deuil-La-BarreStraße sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3044 entstanden aus Vorlage: OF 194/15 vom 20.10.2022 Betreff: Gehweg an der Ladenzeile Deuil-La-Barre-Straße sichern Der Magistrat wird gebeten, ein Geländer oder Handlauf auf der Mauer des abschüssigen Gehweges vor der Ladenzeile Deuil-La-Barre-Straße 37 bis 45 anbringen zu lassen und die Rampe in einen sicheren Zustand zu versetzen. Begründung: Um allen Menschen, insbesondere älteren Menschen mit Gehhilfen und Rollatoren, einen sicheren und uneingeschränkten Auf- bzw. Abgang zu gewährleisten, wäre ein zusätzlicher Handlauf auf der Rampenseite erforderlich. Quelle: privat Anlage 1 (ca. 3,8 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 533 Aktenzeichen: 66-2
Verkehrsspiegel an der Kreuzung Albert-Einstein-Straße/Deuil-La-Barre-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2844 entstanden aus Vorlage: OF 173/15 vom 21.09.2022 Betreff: Verkehrsspiegel an der Kreuzung Albert-Einstein-Straße/Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Ausfahrt der Albert-Einstein-Straße auf die Deuil-La-Barre-Straße für Linksabbieger auf der gegenüberliegenden Seite ein Verkehrsspiegel angebracht wird, der die von rechts kommenden, stadteinwärts fahrenden Fahrzeuge in den Blick nimmt. Begründung: Die Deuil-La-Barre-Straße ist von der Albert-Einstein-Straße kommend für Linksabbieger schlecht einsehbar, da sie in einem spitzen Winkel zueinander verlaufen. Für eine verbesserte Verkehrssicherheit wäre es deshalb mehr als sinnvoll, die gegenüberliegende Seite mit Spiegeln zu versehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 273 Aktenzeichen: 66 7
Behindertengerechter Übergang im Kreuzungsbereich Deuil-La-Barre-Straße/Rudolf-Breitscheid-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2842 entstanden aus Vorlage: OF 171/15 vom 17.09.2022 Betreff: Behindertengerechter Übergang im Kreuzungsbereich Deuil-La-Barre-Straße/Rudolf-Breitscheid-Straße Vorgang: OM 2151/22 OBR 15; ST 1792/22 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme vom 15.08.2022, ST 1792, angekündigte Baumaßnahme "(...) der barrierefreie Übergang im Kreuzungsbereich zur Deuil-La-Barre-Straße (...)" in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates 15 vorzustellen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die tatsächliche Bordsteinhöhe an der Einfahrt zu überprüfen, ob sie wirklich den in der Stellungnahme ST 1792 angegebenen drei Zentimetern entspricht, und den Bordstein, wie in der Anregung vom 20.05.2022, OM 2151, vorgeschlagen, abzusenken. Begründung: Der Ortsbeirat und auch der VdK Ortsverband sind an den Planungen vor Baubeginn interessiert. Die reale Bordsteinhöhe stellt ein ernsthaftes Problem, für beispielsweise Rollstuhl- und Fahrradfahrende, Personen mit Rollator und Kinderwagen sowie auch motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2022, OM 2151 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1792 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 274 Aktenzeichen: 66 2
Hochwasserschutz: Gespräche mit Bad Homburg aufnehmen zur Renaturierung des Eschbachs und der Schaffung von Retentionsräumen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2845 entstanden aus Vorlage: OF 174/15 vom 21.09.2022 Betreff: Hochwasserschutz: Gespräche mit Bad Homburg aufnehmen zur Renaturierung des Eschbachs und der Schaffung von Retentionsräumen Der Magistrat wird gebeten, an die Stadt Bad Homburg heranzutreten, um gemeinsam die Renaturierung des Eschbachs und die Schaffung von Retentionsräumen auf Bad Homburger Gebiet zu ermöglichen. Begründung: Das Thema Hochwasser beschäftigt den Ortsbeirat schon viele Jahre immer wieder. Der älteste Antrag, der hierzu in Parlis zu finden ist, ist aus dem Jahr 1998. Schon da hat der Ortsbeirat Schutzmaßnahmen gefordert. 2011 wurde dann die Brücke zwischen Heinrich-Becker-Straße und Auf dem Ried neu gebaut. Das Wasser staut sich hier bei Regen schnell zurück, sodass der umliegende Bereich komplett überflutet wird. Deshalb war die Brücke in den Folgejahren immer wieder Thema in den Sitzungen des Ortsbeirats. In einer Stellungnahme des Magistrats, bereits aus dem Jahr 2010, heißt es hierzu, dass bei starken Regenfällen zwischen Entstehung und Auftreten einer Hochwasserwelle mitunter weniger als eine Stunde liege. Gleichzeitig wird vom Magistrat immer wieder gefordert, dass die Bürger selbst Vorsorge treffen. So heißt es in einer Stellungnahme: "Grundsätzlich gilt dabei, dass von den Betroffenen auch ein gewisses Maß an Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit verlangt wird, um im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren und Schadensminderung zu treffen." Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass der Magistrat endlich Verantwortung übernehmen sollte, um die Bürger zu schützen. Der Bach muss renaturiert werden und es müssen Retentionsräume, also seitlich des Gewässers gelegene Flächen, geschaffen werden. Dies kann jedoch nicht nur auf Nieder-Eschbacher Gemarkung geschehen. Das Wasser sammelt sich aus dem Taunus und Bad Homburg und fliest bei Regen fast wasserfallartig durch Nieder-Eschbach. Bad Homburg ist in der Pflicht, hier geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit erst gar nicht so viel Wasser im Ortsbezirk 15 ankommt. Es wird Zeit, dass der Magistrat hier tätig wird und eine gemeinsame Lösung mit Bad Homburg sucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 93 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 409 Aktenzeichen: 79-2
Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz am Eschbach im Bereich der Brücke zum Sportplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2846 entstanden aus Vorlage: OF 175/15 vom 20.09.2022 Betreff: Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz am Eschbach im Bereich der Brücke zum Sportplatz Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zum Hochwasserschutz an der Brücke, die über den Eschbach am Ende der Straße Auf dem Ried zur Heinrich-Becker- Straße/Sportplatz führt, zu ergreifen. Begründung: Durch Starkregen bedingte Vorkommnisse in Nieder-Eschbach am 14.09.2022 wurden in kurzer Zeit Wohneinheiten und Autos beschädigt. Ferner bestand auch Gefahr für Anwohner, Fußgänger und Fahrradfahrer. Ein Hochwasserschutzkonzept für Nieder-Eschbach ist sofort erforderlich. Derzeit lassen die aktuelle Wetterlage im Taunus und Nieder-Eschbach den Pegel am Eschbach intensiv und schnell ansteigen. Bei hohem Wasserstand ist an der Brücke immer wieder zu beobachten, dass sich das Wasser vor der Brücke staut, weil Äste, Laub, Unrat etc. an der Brücke hängen bleiben und sich aufstauen. Hierdurch bedingt tritt das Wasser schneller aus dem Bett des Eschbachs und überflutet die anliegenden, gewässernahen Flächen und Liegenschaften. Bei anhaltendem Starkregen ist daher zu befürchten, dass hierdurch auch die Keller der anliegenden Gebäude geflutet, das Erdreich aufgeweicht und Grund weggespült werden könnte. Im Rahmen des Neubaus der Brücke wurde diese zu tief gebaut. Bereits seiner Zeit wurde der Magistrat durch den Ortsbeirat, respektive den Ortsgerichtsvorsteher, auf die Problematik der Brückenarchitektur im Hinblick auf den Hochwasserschutz aufmerksam gemacht. Die Einwände wurden indessen nicht weiter beachtet und die Brücke fertiggestellt. Dass Hochwasserlagen keine abstrakte, sondern sehr konkrete Gefahren sind, hat das Hochwasser im Januar 2003 gezeigt. Die Stadt unterliegt beim Bau und Erhalt von baulichen Anlagen der Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, der Magistrat hat Sorge dafür zu tragen, dass von baulichen Anlagen keine Gefahren für die Rechte anderer Personen (Eigentum) oder sogar Gefahren für Leib und Leben ausgehen. Das heißt auch aus Gründen der Vermeidung von Haftungsfragen wird der Magistrat aufgefordert, sich umgehend um den Hochwasserschutz - insbesondere an dieser neuralgischen Stelle - am Eschbach zu kümmern. Der Magistrat wird insoweit aufgefordert, sich umgehend mit den hierfür zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. (Quelle: Privat, 14.09.2022) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 85 Aktenzeichen: 79 3
Nieder-Eschbach: Durchgangsstraße Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2022, OM 2724 entstanden aus Vorlage: OF 160/15 vom 17.08.2022 Betreff: Nieder-Eschbach: Durchgangsstraße Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer Vorgang: OM 1138/21 OBR 15; ST 705/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Radwegbenutzungspflicht auf der Durchgangsstraße Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel (Einmündung der Deuil-La-Barre-Straße) aufzuheben und durch die Regelung "Gehweg, Radfahrer frei, Zweirichtungsverkehr" zu ersetzen; 2. zur Sicherheit der Radfahrer die Dooring-Zone entlang der rechts in Fahrtrichtung stadteinwärts eingerichteten Parkplätze auf der Homburger Landstraße zu markieren. Begründung: Zu 1.: Die Anregung folgt dem Vorschlag der Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705. Der Fahrradfahrer sollte zwischen den Gefährdungslagen "Zusammenstoß mit Fußgänger" oder "Zusammenstoß mit Fahrzeug" frei wählen dürfen. Berufspendler sind auf dem Fahrrad häufig mit mehr als 25 km/h unterwegs und schätzen, sie hätten eine freie Sicht auf die Straße und "freie Bahn". Der Fahrradweg, wie er aktuell angelegt ist, würde nach heutigen Erkenntnissen nicht mehr in dieser Art eingerichtet werden. Zu 2.: Nachdem die Anordnung von streckenweisen Tempo 30 in dem o. a. Streckenabschnitt abgelehnt worden ist, sollte die Sicherheit der Fahrradfahrer zumindest durch die Markierung der Dooring-Zone, d. h. der Bereich, in den geöffnete Fahrzeugtüren hineinragen, erhöht werden. Markierungen erhöhen die Aufmerksamkeit für Fahrradfahrer und Fahrzeugführer, die ihre Fahrzeugtüren öffnen wollen, gleichermaßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 25 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32 1
Erhalt der Poststelle Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2022, OF 163/15 Betreff: Erhalt der Poststelle Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, sich bei einem Verkauf des Schreibwarenladens in der Deuil-La-Barre-Straße 61A für einen Erhalt der Poststelle einzusetzen. Begründung: In ebay-Kleinanzeigen ist der Schreibwarenladen zum Verkauf angeboten: "Geschäft mit Lotto Post und Postbank u.v.m zu verkaufen". Was ein neuer Eigentümer damit machen wird, ist nicht vorhersagbar. In Nieder-Eschbach ist die Existenz einer Poststelle aber wichtig für die Bevölkerung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 163/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 1 BFF und FDP gegen GRÜNE und 1 BFF (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenReduzierung des Durchgangsverkehrs in der Deuil-La-Barre-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2022, OM 2521 entstanden aus Vorlage: OF 154/15 vom 15.06.2022 Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen , um eine Reduzierung des gebietsfremden Durchgangsverkehrs auf der Deuil-La-Barre-Straße zu erreichen. Nördlich von Nieder-Eschbach soll der überörtliche Verkehr über die L 3008, Vilbeler Straße und den Ostring zur Autobahn und die Innenstadt Frankfurts geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der L 3008 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen L 3008/Niedereschbacher Straße und Vilbeler Straße/K 871 noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Begründung: Die Deuil-La-Barre-Straße wird werktäglich, insbesondere in den Stoßzeiten, von so vielen Kraftfahrzeugen befahren, dass ein Überqueren der Straße kaum möglich ist. Vor der U-Bahn-Haltestelle "Nieder-Eschbach" staut sich der Verkehr regelmäßig weit zurück, sodass es zu erheblichen Lärm- und Geruchsbelästigungen kommt. Davon ist der überwiegende Teil gebietsfremder Durchgangsverkehr. Viele Autopendler nutzen die Deuil-La-Barre-Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2605 Antrag vom 29.12.2022, OF 203/15 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3395 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32 1
Absenken des Bordsteins an der Einfahrt des Festplatzes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2022, OM 2151 entstanden aus Vorlage: OF 141/15 vom 03.05.2022 Betreff: Absenken des Bordsteins an der Einfahrt des Festplatzes Der Magistrat wird gebeten, die Absenkung des Bordsteins bei der Einfahrt des Festplatzes (Deuil-La-Barre-Straße/Rudolf-Breitscheid-Straße) zu veranlassen. Weiterhin sollte bei dieser Gelegenheit der vorhandene behindertengerechte Übergang verbreitert werden. Begründung: Der Bordstein hat an der angegebenen Stelle eine Höhe, die es beispielsweise Personen mit Rollator oder auch Kindern mit Fahrrad, Roller o. Ä., die noch den Bürgersteig nutzen dürfen, erschwert, auf diesen Bürgersteig zu gelangen. Auch für motorisierte Verkehrsteilnehmer ist diese Einfahrt ein Ärgernis. (Foto: Dr. J. Poloczek) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1792 Antrag vom 17.09.2022, OF 171/15 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2842 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrskontrollen in der Nähe des Bahnübergangs der UBahnStation „NiederEschbach“/DeuilLa-BarreStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2022, OM 2152 entstanden aus Vorlage: OF 142/15 vom 01.05.2022 Betreff: Verkehrskontrollen in der Nähe des Bahnübergangs der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach"/Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten, an der oben genannten Örtlichkeit in beiden Fahrtrichtungen regelmäßige Verkehrskontrollen durchzuführen. Begründung: Da motorisierte Verkehrsteilnehmer oft auf Entfernung sehen, dass die Ampelschaltung auf Rot wechselt, erhöhen diese ihre Geschwindigkeit auf weit über 30 km/h. Vor und hinter den Gleisen befinden sich Zebrastreifen, damit ist dies nicht ungefährlich für Fußgänger. Die Zebrastreifen werden oft von Schulkindern, Anwohnern und älteren Menschen genutzt. Auch eine Kontrolle an den Zebrastreifen ist sehr sinnvoll. Häufig stehen Fußgänger gut sichtbar und wartend auf dem Bürgersteig und werden von Autofahrern und motorisierten Zweiradfahrern (m/w/d) ignoriert, die den Zebrastreifen mit teilweise überhöhtem Tempo überfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 1993 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32 1
Reparatur des Eingangsbereichs zum Mahnmal in der Leo-Tolstoj- Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 123/15 Betreff: Reparatur des Eingangsbereichs zum Mahnmal in der Leo-Tolstoj- Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, sich mit dem zuständigen Amt in Verbindung zu setzen, um eine zeitnahe Instandsetzung des Eingangsbereichs zum Mahnmal gegenüber der Leo-Tolstoj-Straße 7 zu veranlassen. Begründung: Einer der Steine ist herausgebrochen und muss befestigt werden, gleichzeitig sollten die übrigen Steine auf festen Sitz geprüft werden. (Bild Dr. J. Poloczek, 23.02.2022) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 123/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWartung der Abflussrohre mit Rückschlagklappe am Eschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1605 entstanden aus Vorlage: OF 103/15 vom 20.01.2022 Betreff: Wartung der Abflussrohre mit Rückschlagklappe am Eschbach Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die Abflussrohre mit Rückschlagklappe am Eschbach entlang der Heinrich-Becker-Straße auf Funktionsfähigkeit zu prüfen und ggf. zu reparieren oder zu ersetzen. Begründung: In der letzten Sitzung des Ortsbeirates 15 teilten die Vertreterinnen und Vertreter der Stadtentwässerung Frankfurt am Main und des Amtes für Straßenbau und Erschließung mit, dass solche Abflussrohre in gewissem Maße eine Überschwemmung der Straße und des anliegenden Parkplatzes verringern sollen. Offenbar ist ein solches Rohr nicht mehr funktionsfähig, weil die Rückschlagklappe zerbrochen und in den Bach gefallen ist, wie das unten stehende Bild zeigt. (Bild von Martin Miller 15. Januar 2022) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1736 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 08.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90 32
Impfen, wo die Menschen leben: Impfkampagne und Impfangebote im Frankfurter Norden verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1608 entstanden aus Vorlage: OF 106/15 vom 26.01.2022 Betreff: Impfen, wo die Menschen leben: Impfkampagne und Impfangebote im Frankfurter Norden verbessern Mit dem Ziel, die Impfquote zu erhöhen, um die Coronapandemie zu bekämpfen, wird der Magistrat gebeten, die Impfkampagne in den nördlichen Stadtteilen deutlich zu intensivieren und in Ergänzung zu den bestehenden Impfangeboten folgenden Maßnahmen umzusetzen: 1. Mehr mobile Impfteams einsetzen, insbesondere für Menschen in den (dicht besiedelten) Wohnsiedlungen (bspw. auch in Zusammenarbeit mit Quartiersmanagement, Beiräten, Vereinen und Institutionen vor Ort). 2. Die nördlichen Stadtteile stärker bei (niedrigschwelligen) Sonderaktionen berücksichtigen (bspw. den Impf-Express). 3. Einrichtung eines (längerfristigen) Impfzentrums im Frankfurter Norden prüfen (bspw. in leer stehenden Ladenlokalen oder in Saalbauten). In Nieder-Eschbach würden hierfür die ehemalige Bäckerei an der Deuil-La-Barre-Straße und Gemeinschaftsräume in der Siedlung Ben-Gurion-Ring in Betracht kommen. 4. Informationsmaterial niedrigschwellig und mehrsprachig zur Verfügung stellen. Begründung: Unbestritten ist die Impfung ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung der Coronapandemie. Es ist also nach wie vor wichtig, dass sich möglichst viele Menschen impfen lassen. Das betrifft die Erst- und Zweitimpfungen ebenso wie die sogenannte Boosterimpfung. Wichtig ist dabei, es den Menschen möglichst einfach zu machen, sich zu informieren und sich impfen zu lassen. Entsprechend muss die Stadt Frankfurt im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles unternehmen, um den Menschen schnelle und unkomplizierte Impfangebote zu machen und Informationsmaterial einfach und verständlich zur Verfügung zu stellen. In Frankfurt kann man sich derzeit im Impfzentrum an der Messe, bei Sonderimpfaktionen im gesamten Stadtgebiet und natürlich bei Haus- und Betriebsärzten impfen lassen. Doch nicht alle Menschen sind mobil und gerade in den nördlichen Stadtteilen ist nicht nur die Anbindung zur Messe bzw. nach Frankfurt nur eingeschränkt gegeben, auch die Versorgung mit Hausärzten ist teils unzureichend (insbesondere in den Wohnsiedlungen). Auch können die Hausärzte gar nicht alle Menschen erreichen. Die Berücksichtigung der nördlichen Stadtteile bei Sonderimpfaktionen ist noch ausbaufähig. Für Impfangebote sollte ein "Konzept der kurzen Wege" gelten. Impfangebote und Informationen müssen zu den Menschen und nicht nur in die Stadtteile, in denen es eine gute Anbindung und/oder eine ausreichende Versorgung durch Arztpraxen und einen guten Zugang zu Informationen gibt, gebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1200 Aktenzeichen: 53 1
Parkplatzmarkierungen auf dem Park- und Festplatz „An der Dorflinde“ in der DeuilLaBarreStraße deutlicher sichtbar machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2022, OF 101/15 Betreff: Parkplatzmarkierungen auf dem Park- und Festplatz "An der Dorflinde" in der Deuil-La-Barre-Straße deutlicher sichtbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Straßenverkehrsamt wird gebeten die Markierungen der Parkbuchten zu verbessern. Begründung: Als seinerzeit der Festplatz, der ansonsten als öffentlicher Parkplatz Verwendung findet, neu angelegt und gepflastert wurde, wurden die Stellplätze mit anders geformten, aber gleich grau eingefärbten Steinen angedeutet. Diese Markierungen haben noch nie ihren Namen verdient. Die Folge ist, dass diese selten beachtet werden und dadurch wertvoller Parkraum verloren geht. Parkraum ist aber heute ein wertvolles Gut! Durch zusätzliche Markierungen, z.B. weiße Linien, wird die Parkraumaufteilung eindeutiger dargestellt und die Anzahl der knappen Parkplätze ohne bauliche Veränderungen erhöht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 101/15 wird bis zur Sitzung am 29.04.2022 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 101/15 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
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Patenschaften für Straßenzüge zur Müllbeseitigung
Auf dem Riedberg häuft sich der Müll auf den öffentlichen Straßen. FES kann sich noch so viel Mühe geben, die Papierkörbe und öffentlichen Plätze zu säubern, am nächsten Tag sieht es wieder so aus wie vorher. Achtlos weggeworfene Masken, Verpackungsmaterial, Papiertaschentücher, Zigarettenkippen, Flaschen, Lebensmittel, Sperrmüll, Kassenquittungen, Hausmülltüten und vieles mehr machen mich jeden morgen wütend auf dem Weg zum Bäcker. Mindestens einmal in der Woche sammle ich deshalb den Müll in den Straßen Hans-Bethe, Robert-Koch-Allee und Friedrich-Dessauer ein. Jedes Mal kommen 1 - 2 Eimer zusammen. Patenschaften für andere Straßen würden das Gesamtbild des Riedbergs wesentlich verbessern und die Umwelt weniger belasten. Die Übernahme der Patenschaft sollte als Ehrenamt anerkannt werden.
U-Bahnschienen Begrünung
Auf dem Riedberg sind die Schienen natürlich begrünt. Rechts und links der Schienen wachsen Büsche und Blumen. Das wäre für die hässliche Eschersheimer Landstasse ein Segen.
Mehr Parkbänke / Sitzgelegenheiten
Hallo, in unserem schönen Stadtteil Nieder-Eschbach könnte man mehr Parkbänke/Sitzgelegenheiten neben den Eschbach aufbauen. Es gibt einige stellen, wie z.B. das Ende von "Zum Eschbachsteg" , dort würde perfekt eine Bank mit Ausblick auf den Eschbach reinpassen.